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Ohne Gesundheitsprüfung gegen Berufsunfähigkeit versichern

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BerufsunfähigkeitsversicherungFast ein Viertel der deutschen Arbeitnehmer ist aufgrund einer Krankheit dazu gezwungen, vorzeitig das Berufsleben zu beenden. Ursächlich sind dabei verstärkt psychische Erkrankungen. Gegen die Gefahr einer Berufsunfähigkeit, die nicht selten die ganze Existenz gefährdet, ist allerdings nur rund jeder zehnte Deutsche abgesichert. Dabei existiert mittlerweile sogar eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die keine Gesundheitsprüfung erfordert.

Berufsunfähigkeitsvorsorge als Risikobaustein

Seit zehn Jahren hat jeder deutsche Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV genannt. Dabei kann ein Teil des Gehalts in eine Betriebsrente überführt werden, wodurch sich auch Sozialversicherungsbeiträge und Steuern sparen lassen. Was ein Großteil der Deutschen allerdings nicht weiß, ist, dass sich im Zusammenhang mit der bAV auch Risikobausteine wie eine Berufsunfähigkeitsvorsorge umsetzen lassen. „In diesem Fall wird ein Teil des Versorgungsbetrags nicht für die Altersrente, sondern zur Absicherung des Risikos der Berufsunfähigkeit eingesetzt”, erklärt Michael Reizel. Er ist Geschäftsführer der im Themenumfeld Versorgung und Vergütung auf Kommunikation und Beratung spezialisierten BVUK-Gruppe und weiß: „Wie weit der Schutz reicht, regelt die betriebliche Vereinbarung.” Die Voraussetzungen hierzu müssen vom Arbeitgeber geschaffen werden. „Nur wenn er seinen Mitarbeitern ein Angebot macht, das die Zusatzleistungen enthält, kann man sich umfassend absichern”, sagt Reizel.

Gesundheitsprüfung als potenzielles Ausschlusskriterium

Vielen Arbeitnehmern bleibt aufgrund vorhandener Vorerkrankungen oder ihres Alters die Absicherung gegen eine Berufsunfähigkeit verwehrt. Und die Fälle, in denen ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, sind meist mit Zuschlägen oder extrem hohen Beiträgen verbunden. Unternehmen können jedoch eine homogene Risikogruppe bilden, bei der die vorgeschriebene Gesundheitsprüfung durch eine vereinfachte Prüfung ersetzt wird. „Dieser kollektive Ansatz verhilft bereits heute vielen Arbeitnehmern zu einer Absicherung, die sie ansonsten nie erhalten würden – und die Beiträge sind sogar noch von Steuern und Sozialabgaben befreit”, erläutert Reizel.

Geringe Unterstützung durch den Staat

Vor zwölf Jahren wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsabsicherung abgeschafft und durch die ungünstigere Erwerbsminderungsrente ersetzt. Mit dieser beläuft sich bei einer Berufsunfähigkeit die Unterstützung durch den Staat auf ein Mindestmaß. Durch die Zahlung einer Rente kann die Lücke zwischen dem bisher bezahlten Gehalt und den deutlich geringeren Einkünften bei einer Berufsunfähigkeit verringert oder gar geschlossen werden. Dies leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung wie zum Beispiel bei der bAV, bei der die Rente zur Auszahlung kommt, wenn der Versicherte zu 50 Prozent berufsunfähig ist.

Kostenlose Mitarbeiterbindung

Der Erfolg der bAV beziehungsweise der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung hängt laut Reizel immer auch vom Engagement der Geschäftsleitung ab: „Je aktiver eine Firma diese Vorsorge anbietet, desto größer ist die Nachfrage durch die Belegschaft.” Die Motivation dazu ist im Idealfall nicht nur aufgrund der Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden: „Neben der sozialen Verantwortung gegenüber den Beschäftigten kann die Betriebsrente als Instrument eingesetzt werden, um Mitarbeiter langfristig zu halten und um hochqualifizierte Arbeitskräfte zu gewinnen.” Das Beste daran ist, dass diese Art der Mitarbeiterbindung absolut kostenlos ist – im Gegenteil: Unternehmen sparen dabei sogar noch Geld. „Die bAV senkt Steuerlast und Lohnnebenkosten. Zum einen, weil die Beiträge zur bAV zu den abzugsfähigen Betriebsausgaben zählen”, so Reizel. Darüber hinaus sind Beiträge in die bAV im Gegensatz zu Gehaltszahlungen für den Arbeitgeber im Rahmen der gesetzlichen Grenzen sogar sozialversicherungsfrei.


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